Bereits in 2013 und 2014 hat die CDU Durlach verschiedene Anträge zum Thema Straßenprostitution in den Durlacher Ortschaftsrat eingebracht und somit maßgeblich die Änderungen zur Sperrbezirksverordnung der Stadt Karlsruhe mit angestoßen.
Seit Januar 2015 ist die neue Sperrbezirksverordnung der Stadt Karlsruhe nunmehr in Kraft. Dahingehend wurde neben den neuen örtlichen Sperrbezirke im Bereich der Schwarzwaldstraße auch eine zeitliche Beschränkung zur Ausübung der Straßenprostitution auf das gesamte Stadtgebiet und somit auch im Bereich der Fiducia- und Ottostraße eingerichtet.
Im Zuge einer nun in den Ortschaftsrat Durlach eingebrachten Anfrage ersucht die CDU Fraktion die städtische Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
• Wie schätzt das Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe die derzeitige Situation in Durlach und Aue seit Einführung der zeitlichen Beschränkung zur Ausübung der Straßenprostitution ein?
• Konnte seither ein sogenannter Verdrängungs- bzw. Verlagerungseffekt festgestellt werden?
• Wurden Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung festgestellt? Bejahendenfalls möchte das zuständige Amt die Anzahl nebst einer zu prognostizierenden Tendenz mitteilen.
• Welche Feststellungen konnten die VBK in Bezug auf ihre Einrichtungen an den Bushaltestellen machen?
• Wie gestaltet sich das Beschwerdeaufkommen aus der Bevölkerung seit Einführung der neuen Sperrbezirksverordnung?
Hiermit steht die CDU Durlach weiterhin zu ihrem Versprechen vom Sommer 2014 dieses Thema nicht sich selbst zu überlassen.