Die CDU Karlsruhe und die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe schalten sich in die aktuelle Diskussion um den Erhalt der Kleingartenanlagen Exerzierplatz, Pulverhausstraße und Seewiesen ein, die im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 entstanden ist.
Bereits am vergangenen Donnerstag, 2. März 2017, hatte sich auf Initiative des CDU-Kreisvorsitzenden Ingo Wellenreuther MdB der Kreisvorstand der CDU Karlsruhe - gemeinsam mit einigen Mitgliedern der CDU-Gemeinderatsfraktion - intensiv mit der Thematik befasst.
Die CDU-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat hat am heutigen Tag den Antrag gestellt, dass die Karlsruher Stadtverwaltung zeitnah eine umfassende Studie vorlegt, wie sich die
Kleingärtenflächen auf dem
Gesamtgebiet der Stadt Karlsruhe entwickeln sollen. Die Erstellung des „Kleingartenplans 2030“ soll unter angemessener Beteiligung des Bezirksverbands der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. erfolgen.
„Wir sind uns bewusst, dass Karlsruhe neuen Wohnraum benötigt. Warum aber ausgerechnet die drei gewachsenen Kleingartenanlagen Exerzierplatz, Pulverhausstraße und Seewiesen dafür geopfert werden sollen, erschließt sich mir nicht. Zumal es sich um jeweils in einem Bundeswettbewerb mit Goldmedaillen prämierte und damit besonders erhaltenswerte Kleingartenanlagen handelt“, sagt der CDU-Kreisvorsitzende Ingo Wellenreuther MdB und fügt hinzu. „Alle drei Anlagen tragen zur Klimaregulierung in Karlsruhe bei, liegen in Frischluftschneisen der Stadt und dienen vielen Menschen der Naherholung. Gerade die Anlage Exerzierplatz wird von Patienten des nebenan gelegenen Städtischen Klinikums häufig für Spaziergänge genutzt.“
Fraktionsvorsitzender Tilman Pfannkuch erklärt: „Wir brauchen eine umfassende, langfristige Planung über Bestand und Fortentwicklung der
78 Kleingartenanlagen in Karlsruhe. Die Beratung über den Flächennutzungsplan 2030 hat gezeigt, dass wir eher mehr Flächen für Kleingärten brauchen als weniger. Die Bedeutung der Kleingärten ist für die Bevölkerung so wichtig, dass diese Flächen eine eigene stadtplanerische vertiefte Untersuchung verdienen. Die Kleingartenplanung muss vorgezogen werden, weil sie fachliche Grundlage des Flächennutzungsplans 2030 sein muss.“
„Sollte es nicht möglich sein, einen Kleingartenplan 2030 zeitnah aufzustellen, müssen die im künftigen Flächennutzungsplan 2030 als potenzielle Flächen zur Wohnbebauung vorgesehenen Kleingärten Exerzierplatz, Pulverhausstraße und Seewiesen herausgestrichen werden“, sind sich Wellenreuther und Pfannkuch einig.